3M Sonnenschutzfolie immer mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG)
Selbstverständlich verfügen alle 3M Automotive Sonnenschutzfolien über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrtbundesamtes. Damit dürfen sie auf alle hinteren Scheiben des Fahrzeugs (ab B-Säule) verlegt werden.
Das sollten Sie über die ABG wissen:
- Im Geltungsbereich der StVO sind nur Sonnenschutzfolien mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) zulässig
- Selbstverständlich verfügen alle 3M Automotive Sonnenschutzfolien über eine ABG
- Auf jedem Stück Scheibentönungsfolie ist die ABG-Nummer dauerhaft aufgebracht sichtbar
- Die ABG für 3M Sonnenschutzfolien ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere und ist stets mitzuführen
- Beim Fahrzeugverkauf ist die ABG zusammen mit den übrigen Fahrzeugpapieren an den Käufer weiterzugeben