• 3M Sonnenschutzfolie immer mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG)

    Selbstverständlich verfügen alle 3M Automotive Sonnenschutzfolien über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrtbundesamtes. Damit dürfen sie auf alle hinteren Scheiben des Fahrzeugs (ab B-Säule) verlegt werden.

    Das sollten Sie über die ABG wissen:

    • Im Geltungsbereich der StVO sind nur Sonnenschutzfolien mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) zulässig
    • Selbstverständlich verfügen alle 3M Automotive Sonnenschutzfolien über eine ABG
    • Auf jedem Stück Scheibentönungsfolie ist die ABG-Nummer dauerhaft aufgebracht sichtbar
    • Die ABG für 3M Sonnenschutzfolien ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere und ist stets mitzuführen
    • Beim Fahrzeugverkauf ist die ABG zusammen mit den übrigen Fahrzeugpapieren an den Käufer weiterzugeben

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