3M Lärmmessung

Lärm mit einem Gehörschutzprogramm messen

Die Lärmmessung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gehörschutzprogramms (GHP). Die gemessenen Lärmpegel liefern die Entscheidungsgrundlage, wo Gefährdungen zu verringern sind und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Brauchen wir ein Gehörschutzprogramm (GHP)?

  • 3M Detektoren

    Wenn Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen in lärmbehafteter Umgebung arbeiten, führen Sie als Erstes eine Lärmuntersuchung durch. 

    Die Europäische Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) beschreibt die Pflicht von Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärmeinwirkung zu schützen. In der Richtlinie sind drei verschiedene Expositionswerte festgesetzt.

    Unterer Auslösewert L'EX, 8h = 80 dB(A) bzw. 135 dB(C) Peak
    Oberer Auslösewert L'EX, 8h = 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) Peak
    Expositionsgrenzwert L'EX, 8h = 87 dB(A) bzw. 140 dB(C) Peak

    Je nach dem Expositionsrisiko sind Arbeitgeber zu Maßnahmen verpflichtet, die gesundheitliche Gefährdung durch Lärm zu verringern. Wenn der untere Auslösewert erreicht wird, muss Arbeitnehmern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, ab dem oberen Auslösewert ist Gehörschutz zwingend zu verwenden.

    Die Aufgabe von Gehörschutz unter Anwendung des Expositionsgrenzwerts ist eindeutig geregelt.

    Lärmuntersuchungen können einfach oder komplex sein und müssen von einem Fachkundigen, wie zum Beispiel der Abteilung Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb, oder einem Fachberater oder Gutachter durchgeführt werden. Lärmpegelmessgeräte stehen in zahlreichen Ausführungen zur Verfügung, je nach der zu messenden Lärmart und dem Zweck der Prüfung.

    Lärmmessung zur Beantwortung zentraler Fragen
     

    • Ist ein GHP erforderlich?
    • Können wir den Lärm steuern?
    • Wie viel Gehörschutz brauchen wir?

    Beispiele für Anzeichen, dass Lärm in Ihrem Betrieb ein Problem sein könnte
     

    • Mitarbeiter haben ein Klingeln oder Summen im Ohr, nachdem sie lauten Geräuschen ausgesetzt waren.
    • Der Lärm ist so laut, dass Mitarbeiter laut rufen oder schreien müssen, um von einem Kollegen in etwa 2 Meter Entfernung gehört zu werden.
    • Mitarbeiter stellen nach der Arbeit einen vorübergehenden Verlust ihres Hörvermögens fest.

Merksätze

    • Ein Gehörschutzprogramm wird typischerweise bei Erreichen des oberen Auslösewerts, in manchen Fällen auch des unteren Auslösewerts, angestoßen. Weiterführende Informationen enthält unter anderem die LärmVibrationsArbSchV.
    • Raumüberwachung ist ein sehr guter Ansatzpunkt.
    • Personenüberwachung (Lärmexposition des einzelnen Mitarbeiters) ist notwendig, wenn sich Mitarbeiter oft in verschiedenen Bereichen aufhalten und die Geräuschpegel deutlich schwanken.
    • Für die Planung von Lärmschutzmaßnahmen können ausführliche Lärmmessungen mittels Oktavbandanalyse erforderlich sein.

Schlüsselbegriffe

    • Auslösewert            
    • Dosis        
    • Dosismessgerät    
    • Halbierungsparameter    
    • Oktavbandanalyse     
    • Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte
    • Lärmuntersuchungen
    • Schallpegelmessgerät
    • Zeitgewichteter Mittelwert
    • Gewichtung

Einführung in Lärmuntersuchungen

  • 3M Detektoren

    Schritt 1. Rundgangprüfung durchführen
    Anhand einer Rundgang- oder „Screening“-Prüfung können im ersten Schritt Bereiche mit hohem Lärmgefährdungspotenzial aufgedeckt werden. Zweck ist die Feststellung, wo gefährliche Lärmpegel auftreten. Werden Lärmpegel von 80 dB(A) oder höher gemessen, sind gegebenenfalls weitere Messungen zur Bewertung des Expositionsrisikos notwendig.

    Schritt 2. Schallpegelprüfungen in Lärmbereichen durchfűhren Bereichen durchführen
    Eine Schallpegelprüfung ist eine systematische Methode zur Messung der Schalldruckpegel bestimmter Anlagen, Maschinen oder Tätigkeiten in einem Bereich oder in der Nähe einer Person. Es gibt verschiedene Schallpegelprüfungen:
     

    • Grundprüfung: Der Arbeitgeber quantifiziert die Lärmumgebung, erstellt Lärmkarten der Schallpegel und entscheidet, ob eine umfangreichere Prüfung angezeigt ist. Anhand der Ergebnisse kann ein Lärmkataster erstellt, das heißt eine Schätzung vorgenommen werden, wie viele Schallproben pro Bereich oder Arbeitsplatzbeschreibung zur genauen Bewertung des Lärmpegels genommen werden müssen.
    • Detailprüfung: Es werden detaillierte Informationen zu bestimmten Arbeitsplatzbeschreibungen, Bereichen oder Anlagen erhoben. Die Ergebnisse geben Aufschluss, welchen Lärmpegeln Mitarbeiter ausgesetzt sind, welche Gehörschutzmaßnahmen angebracht sind, und wer in das GHP aufzunehmen ist oder nicht.
    • Lärmschutzprüfung: Im Mittelpunkt steht das Erarbeiten und Priorisieren von Möglichkeiten zur Verringerung von Lärmgefahren mit technischen oder organisatorischen Mitteln.

    Schritt 3. Lärmkarte erstellen
    Die Ergebnisse der Schallpegel-Grundprüfung sowie die beobachteten Lärmpegelschwankungen während des Arbeitstags liefern Ihnen Anhaltspunkte für einen Plan, wie viele Messungen zur genauen Ermittlung der Lärmexposition für jeden Bereich und jede Tätigkeit oder Arbeitsplatzbeschreibung erforderlich sind. Im Allgemeinen werden mehr Proben benötigt, wenn die Werte aus der Grundprüfung nah am zulässigen Lärmexpositionspegel sind oder die gemessenen Lärmpegel stark schwanken. Weniger Proben können ausreichen, wenn die Schallpegel in Ihren Prüfungen gut unter dem zulässigen Lärmpegel liegen und eher gering schwanken.
    Leitlinien zur Risikobewertung und zu Probenanforderungen finden Sie in den einschlägigen Regelwerken.

    Schritt 4. Lärmbelastung der Mitarbeiter überwachen
    Zur Messung, welcher Lärmbelastung Mitarbeiter ausgesetzt sind, werden die Schallpegel über die Zeit gemittelt. Das Überwachen der Lärmexposition ist oft Teil einer Schallpegel-Detailprüfung. Ziel der Expositionsüberwachung ist es, die über 8 Stunden gewichtete durchschnittliche Exposition LEX,8h oder über die Arbeitsschicht kumulierte Lärmdosis (persönliche Lärmdosis) zu ermitteln. Sie wird auch zur Messung genutzt, inwiefern der Lärmpegel tätigkeitsbezogen schwankt.


Einführung in Schallpegelmessgeräte

Erfahren Sie mehr über Messgeräte für Lärmexposition

Schallpegelmessgeräte sollten robust und zuverlässig sein und eine Software enthalten, die Arbeitsplatz- und Umgebungsrisiken erkennt, misst, auswertet und dokumentiert.

Schallpegelmessgeräte messen den Schalldruckpegel in Echtzeit. Für Lärmuntersuchungen am Arbeitsplatz werden mindestens ein Universalmessgerät (Messmikrofon Typ 2) und spezielle Geräteeinstellungen benötigt. Schallpegelmesser können einfach oder mit erweiterten Funktionen und Fähigkeiten ausgestattet sein. 

  • Diese Geräte messen den Schallpegel in Echtzeit und zeigen den Wert an. Sie mitteln oder speichern die Ergebnisse nicht.

  • Zusätzlich zur Messung und Anzeige der Schallpegel können solche Schallpegelmesser Schallpegel über die Zeit mitteln bzw. integrieren. Es handelt sich hier um eine wichtige Funktion, da das Gehörverlustrisiko und die Lärmexpositionsgrenzwerte von den gemessenen Mittelungspegeln ausgehen. Die Geräte können auch über Spezialfilter zur Messung von Impulsschall oder über Oktavbandfilter zur Teilung des Schallspektrums in kleinere Segmente verfügen.

  • Personenlärmdosimeter, auch „Personenlärmexposimeter“ genannt, werden von Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum während der Arbeitsschicht am Körper getragen. Am Ende des Erfassungszeitraums berechnet das Instrument automatisch den zeitgewichteten Mittelwert, die Lärmdosis und weitere wichtige Kenngrößen. Personengetragene Geräte zur repräsentativen Probenerhebung werden von Arbeitgebern üblicherweise genutzt, wenn Mitarbeiter häufig an verschiedenen Orten tätig sind und/oder die Lärmpegel schwanken.

  • Alle Schallpegelmessgeräte müssen regelmäßig kalibriert werden. Eine jährliche Kalibrierung durch den Hersteller oder eine akkreditierte Stelle wird empfohlen, um die Genauigkeit des Messgeräts zu gewährleisten. Das verwendete Schallpegelmessgerät sollte bei jedem Einsatz mit einem für dieses Gerät bestimmten Akustik-Kalibrator überprüft werden. Der gemessene Schallpegel soll zu Beginn und Ende jedes Messzeitraums gleich sein.

  • Lärmmessende Geräte sind nach Typen, oder Klassen, entsprechend der Genauigkeit des Mikrofons klassifiziert. Allzweckmessgeräte Typ 2 (Klasse 2) messen auf +/–2 dB genau. Ein Typ 2-Gerät gilt als für die meisten Lärmmessungen im Rahmen eines Gehörschutzprogramms geeignet. Ein genaueres Typ 1-Gerät kann von Technikern im Zuge detaillierter Lärmschutzprüfungen eingesetzt werden, ist aber für Schallpegel-Grundprüfungen normalerweise nicht erforderlich.

  • Es gibt zahlreiche Apps für Mobiltelefone und Tablets, die Schall messen. Diese Apps können nützlich sein, Mitarbeiter für die im Betrieb auftretenden Schallpegel zu sensibilisieren und zu verdeutlichen, wie sich der Schallpegel je nach Örtlichkeit und Tätigkeit ändert. Mobiltelefone und Tablets sollten dennoch nicht zur Durchführung der Lärmuntersuchungen eines GHP eingesetzt werden, es sei denn, das Gerät verwendet ein Typ 2-Mikrofon und die Kalibrierung wird vor und nach jeder Messung überprüft.


Schallpegelmessgeräte und Einstellungen

  • 3M Schallmessung

    Die Resultate einer Schallpegelprüfung hängen von den verwendeten Messeinstellungen ab. Informieren Sie sich, ob die örtlich geltenden Vorschriften besondere Anforderungen vorsehen.
    Zum Zweck der Auswahl geeigneter Gehörschutzmittel sind Schallpegelmessungen mit in das Messgerät integrierten Filtern für A-bewerteten und C-bewerteten Schall oft ausreichend. Diese Messungen können wertvolle Informationen über die Schallcharakteristik liefern. Hierzu zwei Beispiele:

    Beispiel 1: Wenn die Differenz zwischen dem C-bewerteten und dem A-bewerteten Schall kleiner als 2 ist (LC – LA ≤ 2), dominieren hohe bis mittlere Frequenzen.

    Beispiel 2: Wenn die Differenz zwischen dem C-bewerteten und dem A-bewerteten Schall größer als 2 ist (LC – LA ≥ 2), dominieren mittlere bis tiefe Frequenzen. Je höher die Differenz, desto größer der Anteil tiefer Frequenzen.

    Die Information ist bei der Auswahl von Gehörschutzeinrichtungen für verschiedene Einsatzzwecke sehr hilfreich.

    A-Bewertung
    Für den Gehörschutz wird eine als „A-Bewertung“ bezeichnete Filtereinstellung des Schallpegelmessgeräts genutzt. Bei diesem Filter werden nur Schallfrequenzen in die Messung einbezogen, für die das menschliche Gehör besonders empfänglich ist und bei denen das Risiko eines lärmverursachten Gehörschadens am größten ist.

    C-Bewertung
    Das C-Bewertungsfilter entspricht am ehesten der subjektiven Wahrnehmung von Geräuschen mit hohen Schalldruckpegeln und wird normalerweise zur Messung von Schall mit überwiegend tiefen Frequenzen verwendet. Dieses Filter wird mit der Einstellung „schnell“ auch zur Messung von Spitzenimpulsschall eingesetzt.

    Zeitbewertung „langsam“
    Der am Schallpegelmessgerät angezeigte Dezibelwert ist ein über einen bestimmten Zeitraum gemittelter Schallwert. Für den Gehörschutz wird die Zeitbewertung „langsam“ eingestellt. Das bedeutet, dass es sich bei dem Wert in der Anzeige um das bei eingeschaltetem Gerät gemessene 1-Sekunden-Mittel handelt.


Was ist gefordert?

Die Richtlinie des Europäischen Rates 2003/10/EG enthält keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Häufigkeit von Lärmmessungen. In der Regel wird eine erneute Risikobewertung (zu der eine Lärmmessung gehören kann) dann vorgenommen, wenn Änderungen an Prozessen, Arbeitsverfahren oder Expositionszeiten eintreten, die sich auf die Lärmexposition der Arbeitnehmer auswirken können. Viele Betriebe führen freiwillig regelmäßig (jährlich oder alle zwei Jahre) Prüfungen durch, um sicherzugehen, dass alle exponierten Mitarbeiter in ihren Gehörschutzprogrammen erfasst sind.

  • Lärmexposition am Arbeitsplatz
    Wesentliche Anforderungen der Richtlinie des Europäischen Rates 2003/10/EG
    • Der Arbeitgeber muss eine Bewertung und erforderlichenfalls Messung des Lärms vornehmen, dem die Arbeitnehmer ausgesetzt sind.
    • Die genommenen Lärmmessproben müssen für die persönliche Exposition eines Arbeitnehmers repräsentativ sein.
    • Es müssen in angemessenen Zeitabständen Risikobewertungen und Lärmmessungen sachkundig geplant und durchgeführt werden.
  • Zulässiger Expositionsgrenzwert
    • Bei der Risikobewertung sollten insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

      • Ausmaß, Art und Dauer der Lärmexposition – einschließlich der Exposition gegenüber impulsförmigem Schall
      • Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte
      • Alle Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die besonders gefährdeten Risikogruppen angehören
      • Angaben über Lärmemissionen und Schutzmaßnahmen
      • Verfügbarkeit von Gehörschutzmaßnahmen mit einer angemessenen dämmenden Wirkung
      • Für die Verwendung des Gehörschutzes in gekennzeichneten Bereichen hat vollumfänglich der Arbeitgeber zu sorgen.
    • Eine Gesundheitsüberwachung, einschließlich audiometrischer Untersuchungen, muss stattfinden, wenn der Arbeitnehmer über dem oberen Auslösewert liegendem Lärm ausgesetzt ist, und steht als vorbeugende Maßnahme für diejenigen Arbeitnehmer zur Verfügung, die über den unteren Auslösewerten liegendem Lärm ausgesetzt sind.

Weiterführendes

Arbeitgeber können auf proaktive Maßnahmen setzen, um Mitarbeiter besser zu schützen. Gute Ansätze bei der Lärmmessung sind beispielsweise:

  • 3M Infografik Arbeitsplatzgrenzwerte für Lärm

    Grenzwerte senken
    Einige Arbeitgeber setzen von sich aus Expositionsgrenzwerte unter dem unteren Auslösewert zur zusätzlichen Absicherung der Arbeitnehmer gegen lärmbedingten Gehörverlust an.

    Vorausplanen
    Lärmmessdaten aktuell halten – die Prüfungen alle ein bis zwei Jahre oder früher wiederholen, insbesondere, wenn anlagentechnische oder personelle Veränderungen eingetreten sind. Lärmuntersuchungen erneut durchführen, nachdem technische Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Lärmmessgeräte jährlich kalibrieren. Zur Kontrolle, dass die Geräte zuverlässige Werte liefern, die Kalibrierung vor und nach jeder Messung überprüfen.

    Gründlich sein
    Ausreichend Proben nehmen zur Gewährleistung, dass die Lärmmessungen für die Exposition des Arbeitnehmers repräsentativ ist. Eventuell ist hier ein statistisches Stichprobenverfahren anzuwenden. Bereiche und Tätigkeiten dokumentieren, deren Lärm- bzw. Expositionspegel unter LEX,8h 80 dB(A) liegen, sowie solche, deren Werte über LEX,8h 85 dB(A) liegen.

    Ergebnisse auswerten
    Eine Datenbank mit Aufzeichnungen über Lärmuntersuchungen erstellen, die leicht zugänglich und gut zu pflegen ist. Die Ergebnisse von Lärmuntersuchungen regelmäßig hinterfragen – haben sich Lärmpegel oder Arbeitstätigkeiten so geändert, dass eine zusätzliche Überwachung angezeigt ist?

    Unterstützung holen
    Lärmexperten zur Beratung und zu Detailprüfungen mit höheren Kompetenzen als die des Arbeitgebers hinzuziehen. Arbeitnehmer in das Identifizieren von Lärmproblemen und von Lösungen einbeziehen.

    *Infografik Lärmexposition Copyright 3M 2017. Alle Rechte vorbehalten


Welche Überlegungen sind wichtig?

  • Schwankungen in der Lärmexposition
    Wie groß sind die Schwankungen?
    • Ist jeder Tätigkeitseinstufung ein über den Tag gemittelter Tages-Lärmexpositionspegel zugewiesen?
    • Wurden alle gelegentlich und saisonal lärmintensiven Tätigkeiten gemessen?
    • Wurden unterschiedlich lange Arbeitsschichten berücksichtigt?
    • Ist klar, welche Tätigkeiten NICHT in das Gehörschutzprogramm (GHP) aufgenommen werden müssen?
  • Vermindern der Lärmexposition
    Geht es besser?
    • Können niedrigere Lärmgrenzwerte als Unternehmenspolitik eingeführt werden?
    • Können aus den Ergebnissen von Lärmuntersuchungen Lärmschutzprojekte abgeleitet werden?
    • Beeinträchtigt Lärm die Kommunikation unter Mitarbeitern?
  • Schutz vor Lärmexposition
    Wer kennt den Lärm?
    • Sind sich Mitarbeiter der Lärmexposition bewusst und wissen, wie sie sich schützen?
    • Werden die Ergebnisse von Lärmuntersuchungen mit den Ergebnissen von Hörtests verlinkt?
    • Werden Mitarbeiter mit Schildern auf Bereiche mit hoher Lärmbelastung und die Notwendigkeit von geeignetem Gehörschutz hingewiesen?
    • Wissen Mitarbeiter, wie und wann ihr Gehörschutz als elementarer Teil des Schutzprogramms zu tragen ist?

WICHTIGER HINWEIS:

Dieser Information sind in bestimmten Ländern aktuell geltende Vorschriften zugrunde gelegt. In anderen Ländern oder örtlich können abweichende Anforderungen gelten. Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung eines Produkts und einschlägige nationale Regelwerke. Diese Website ist zur allgemeinen Information bestimmt und nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen gedacht. Das Lesen dieser Informationen vermittelt keine Fachkompetenz im Gebiet Sicherheit und Gesundheit. Die Informationen sind am Datum der Veröffentlichung aktuell, künftige Anforderungen können abweichen. Die Informationen sollten nicht für sich allein, sondern in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden. Oft finden Sie an anderer Stelle weiterführende oder erläuternde Informationen. Geltenden Gesetzen und Vorschriften ist in jedem Fall Folge zu leisten.

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