Gehörschutzmittel sind Teil praktisch aller betrieblichen Gehörschutzprogramme. 3M berät Sie zu fachlichen Hintergründen und Produkten für den Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Gehörschutzmittel helfen, die Lärmexposition von Mitarbeitern zu senken, indem sie einen Teil des Schalls abfangen, der die Ohren erreicht. Sie werden am besten in Verbindung mit anderen Methoden zur Verringerung der Exposition gegenüber gefährlichem Lärm, wie beispielsweise Programmen zur Lärmminderung an der Quelle und Lärmschutzmaßnahmen eingesetzt. Ein betriebliches Gehörschutzprogramms (GHP) greift tiefer und besser, wenn die Gefährdung von vornherein vermieden oder verringert wird, bevor Arbeitsweisen geändert müssen oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden muss.
Wo die Lärmminderung an der Quelle oder durch technische Maßnahmen nicht praktikabel ist, werden Gehörschutzeinrichtungen benötigt. Gehörschutzmittel mit passenden Eigenschaften in Bezug auf Komfort, Anwendungsfreundlichkeit, Kommunikation und Lärmdämmung. Die sowohl Anforderungen an die Lärmdämmung erfüllen, als auch auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten und auf die jeweilige Arbeitsumgebung abgestimmt sind. Das kann konkret bedeuten, dass nicht ein Gehörschutz gut für alle ist. Wichtig ist somit eine Auswahl an Gehörschutzmitteln, damit Mitarbeitern der Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden kann, der es ihnen ermöglicht, wichtige Geräusche nicht zu überhören, sich zu verständigen und ihre Arbeit sicher auszuführen.
Und der vielleicht wichtigste Punkt: Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, welchen Gehörschutz sie warum und wie richtig tragen. Für den Gehörschutz ist die Einstellung zu der Maßnahme und das Verhalten Ihrer Mitarbeiter genauso wichtig wie die Gehörschutzmittel selbst.
Die Europäische Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) schreibt vor, dass angemessener Gehörschutz zur Verfügung zu stellen ist, wenn der Tages-Lärmpegel 80 dB(A) erreicht, und zu tragen ist, wenn 85 dB(A) erreicht werden. Der Mitarbeiter soll zu keiner Zeit dem Grenzwert von 87 dB(A) ausgesetzt sein. Die Aufgabe von Gehörschutz im Hinblick auf das Erreichen des Expositionsgrenzwerts ist eindeutig geregelt. Die geschützte Exposition ist die geschätzte TWA-Lärmexposition des Mitarbeiters unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes. Der Europäische Leitfaden EN 458:2016 legt nahe, dass ein Gehörschutz, der einen effektiven Schallpegel am Ohr (L’p,A,eq) zwischen 70 dB und 80 dB erwirkt, als geeignet gilt.
Angesichts der großen Auswahl an verfügbaren Gehörschutzmitteln dürften Arbeitgeber keine Schwierigkeit haben, in jeder Kategorie eine Anzahl Optionen zusammenzustellen, die das richtige Maß an Lärmdämmung bieten. Da sich die Größe des Gehörkanals individuell stark unterscheidet, sollte die Auswahl mehrere Größen und Arten von Gehörschutzstöpseln beinhalten. Da in der Regel auch Lärm und Arbeitstätigkeit nicht gleich sind, bietet es sich zudem an, weitere Optionen wie Kapselgehörschützer, Bügelgehörschützer und pegelabhängige Gehörschützer zur Auswahl zu stellen, die Mitarbeitern helfen, für wichtige Geräusche aufnahmefähig zu bleiben.
Da der effektive Einsatz von Gehörschutz genauso eine Frage der Fähigkeit und Motivation des Trägers ist, ist die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern von größter Wichtigkeit. Hierbei sollte darüber informiert werden, welche jeweiligen Vorzüge die verschiedenen Arten von Gehörschützern haben, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgen soll, wie der Gehörschutz richtig verwendet und instand gehalten wird, und wann er zu ersetzen ist. Um den Schulungserfolg zu verstärken, nutzen Sie am besten interaktive Lernmethoden, passen den Inhalt an Ihre konkrete Zielgruppe im Betrieb an und achten darauf, was Ihre Mitarbeiter animieren könnte, ihr Gehör so wertzuschätzen, dass sie durchgehend Gehörschutz tragen wollen. Erinnern Sie Mitarbeiter mit Schildern und Postern an lauten Arbeitsplätzen daran, wann, wo und wie Gehörschutz getragen werden soll.
Jeder Gehörschutz hat mehrere, aus der offiziellen Prüfung nach der einschlägigen harmonisierten europäischen Norm abgeleitete, Dämmwerte. Die Dämmwerte werden auf drei Weisen angegeben. SNR (Simplified Noise Reduction), HML (High, Medium, Low) und Oktavband. Diese Dämmwerte werden von einem sehr erfahrenen Testpanel unter kontrollierten Laborbedingungen bezogen. Die vom jeweiligen Mitarbeiter am Arbeitsplatz erzielte Lärmdämmung kann demgegenüber deutlich geringer sein. Wenn auf die laborgenerierten Dämmdaten ein beliebiger Korrekturfaktor (eine Abwertung) anzuwenden ist, informieren Sie sich in den einschlägigen Regelwerken.
3M empfiehlt die Dichtsitzprüfung von Gehörschützern nachdrücklich als die beste Methode zur Überprüfung, dass jeder Mitarbeiter die für ihn richtige Lärmdämmung erfährt. Der persönliche Dämmwert (PAR, Personal Attenuation Rating) an jedem Ohr kann zügig mit dem 3M™ E-A-Rfit™ Dual Ear Validation System gemessen und dokumentiert werden. Mit dieser Information lässt sich leicht feststellen, welche Mitarbeiter noch Schulungsbedarf haben und wer Gehörschützer einer anderen Art oder in einer anderen Größe tragen sollte.
Der Europäische Leitfaden EN 458:2016 geht auf die Vorteile der Dichtsitzprüfung („Fit-Test“) als Möglichkeit ein, die Effektivität von Gehörschützern im Einsatz zu verbessern. 3M empfiehlt die Dichtsitzprüfung von Gehörschützern nachdrücklich zur Kontrolle der Lärmdämmung, die sich für den einzelnen Mitarbeiter ergibt.
Arbeitgeber müssen allen Arbeitnehmern, die Lärmpegeln am unteren Auslösewert 80 dB(A) ausgesetzt sind, „verschiedene geeignete Gehörschutzeinrichtungen“ zur Verfügung stellen und haben dafür zu sorgen, dass bei Lärmpegeln am oberen Auslösewert 85 dB(A) Gehörschutzeinrichtungen getragen werden. Gehörschutzeinrichtungen müssen den Arbeitnehmern kostenlos gestellt und bei Bedarf ersetzt werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer in der Benutzung und Instandhaltung der zur Verfügung gestellten Gehörschützer zu unterweisen, die vorschriftsmäßige Passung zu gewährleisten sowie die ordnungsgemäße Benutzung aller Gehörschützer zu überwachen (Europäische Richtlinie zur Benutzung von PSA 89/656/EWG).
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Gehörschutz von Arbeitnehmern getragen wird, die in eine dieser Kategorien fallen:
Der Arbeitgeber muss die Dämmwirkung der Gehörschutzeinrichtung in der konkreten Lärmumgebung, in dem es benutzt wird, beurteilen und, unter gebührender Berücksichtigung eines eventuellen überhöhten Schutzes, der die Hörbarkeit wichtiger Signale und Alarme wie Feueralarm, Fahrzeuge in Bewegung usw. beeinträchtigen kann, sicherstellen, dass die Einrichtung das optimale Maß an Schutz bietet.
Der ideale effektive Schallpegel mit Gehörschutz liegt im Bereich von 75 bis 70 dB(A).
Dass die Dämmung eines Gehörschützers angemessen ist, muss immer dann neu beurteilt werden, wenn der Mitarbeiter höheren Lärmpegeln ausgesetzt ist, bei denen die Gehörschutzeinrichtung möglicherweise keinen ausreichenden Schutz mehr bietet. Der Arbeitgeber hat gegebenenfalls für wirksameren Schutz zu sorgen. In jedem Fall darf zu keinem Zeitpunkt der Expositionsgrenzwert überschritten werden, was mit geeigneten Gehörschützern erreicht werden kann.
Die Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln ist ganz unmittelbar eine Frage der guten Abschirmung gegen Umgebungsgeräusche. Diese wird auch als akustische Abdichtung bezeichnet. Ohne eine wirksame akustische Abdichtung dringt Schall in den Gehörkanal.
Dabei sind manche Geräusche schwieriger abzuschirmen als andere. So sind zum Beispiel niederfrequente Töne (Tiefen – oder „Bässe“, um mit der Musik zu sprechen) schwieriger zu dämmen als und hochfrequente Töne (Höhen). Um eine gute Dämmung für sowohl nieder- als auch hochfrequente Töne zu erreichen, müssen Gehörschützer dicht in oder auf den Ohren abschließen. Wenn nicht, setzt insbesondere niederfrequenter Schall die Lärmdämmung insgesamt herab. Vorschläge zur Optimierung der Lärmdämmung durch Gehörschützer:
Bei der Auswahl von Gehörschutz für Ihre Mitarbeiter kommt es darauf an, die richtige Balance aus Komfort, Anwenderfreundlichkeit, Dämmung und Situationswahrnehmung zu finden.
Die Wirksamkeit eines Gehörschutzes hängt nicht nur vom Dämmwert – wie SNR (Simplified Noise Reduction), HML (High, Medium, Low) und Oktavband – der Gehörschutzeinrichtung ab, sondern auch davon, wie gut diese sitzt, wie sie verwendet wird und in welchem Zustand sie ist.
Die Dichtsitzprüfung ist laut dem Europäischen Leitfaden EN 458:2016 eine anerkannte Methode, die Effektivität von Gehörschutzmitteln im Einsatz zu verbessern. Wenn auch nicht als zwingende Anforderung eingestuft, hat sie mehrere Vorteile und hilft unter anderem Arbeitgebern, Anforderungen hinsichtlich der Anpassung von Gehörschutzmitteln sowie der Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Benutzung zu erfüllen.
Untersuchungen legen nahe, dass viele Anwender weniger Lärmdämmung als auf der Verpackung angegeben haben, weil der Passsitz für sie nicht stimmt, sie in der Verwendung nicht unterwiesen oder geübt oder nicht motiviert sind. Im Hinblick auf solche Eventualitäten empfiehlt 3M nachdrücklich die Dichtsitzprüfung zur Feststellung, welche Lärmdämmung sich für den einzelnen Mitarbeiter ergibt.
Systeme zur Dichtsitzprüfung, wie das 3M™ E-A-Rfit™ DualEar™ Validation System, werden als FAES (Field Attenuation Estimation Systems) bezeichnet. Die FAES-Prüfung liefert den persönlichen Dämmwert PAR (Personal Attenuation Rating). Der PAR-Wert steht für eine Momentaufnahme, wie gut der Gehörschutz den Schall für exakt diesen Mitarbeiter dämmt. Auch wenn der Gehörschutz nicht jeden Tag gleich auf-/eingesetzt wird und sitzt, hilft die Dichtsitzprüfung bei der Beurteilung, ob jeder Mitarbeiter in der Lage ist, seinen Gehörschutz richtig zu verwenden und mit ihm die angemessene Dämmung zu erzielen, und ob der Gehörschützer grundsätzlich passend für die Größe und Form des Gehörgangs bzw. Kopfs ist. Mehr Informationen zu 3M™ E-A-Rfit™ finden Sie hier, ansonsten kontaktieren Sie bitte jederzeit Ihre örtliche 3M Vertretung, um mehr zu erfahren oder einen Probetermin zu vereinbaren.
Wichtige Vorteile der Dichtsitzprüfung von Gehörschutzmitteln sind zum Beispiel:
WICHTIGER HINWEIS: Dieser Information sind in bestimmten Ländern aktuell geltende Vorschriften zugrunde gelegt. In anderen Ländern oder örtlich können abweichende Anforderungen gelten. Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung eines Produkts und einschlägige nationale Regelwerke. Diese Website ist zur allgemeinen Information bestimmt und nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen gedacht. Das Lesen dieser Informationen vermittelt keine Fachkompetenz im Gebiet Sicherheit und Gesundheit. Die Informationen sind am Datum der Veröffentlichung aktuell, künftige Anforderungen können abweichen. Die Informationen sollten nicht für sich allein, sondern in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden. Oft finden Sie an anderer Stelle weiterführende oder erläuternde Informationen. Geltenden Gesetzen und Vorschriften ist in jedem Fall Folge zu leisten.
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